Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Für die Versicherten wird selbstverständlich am Monatsende eine Rechnung erstellt.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind.
Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Auch den Mehraufwand bei einer Homöopathischen Erstanamnese erstatten einige Versicherungen nicht.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Achten Sie darauf, dass bei einigen Versicherungen eine Wartezeit vorgegeben ist.
Abrechnung
Patientengespräche werden nach Zeit abgerechnet:
Jede begonnenen 1/4 Std. kostet 20,00 / * 22,50 €.
Homöopathische Erstanamnese inkl. Fallbearbeitung u. Mittelverordnung. | 160,00 € / *180,00 € |
Homöopathische Erstanamnese bei Kindern bis 14 Jahre inkl. Fallbearbeitung u. Mittelverordnung. | 140,00 € / *160,00 € |
Folgekonsultation nach Zeitaufwand | 20,00/*22,50 € bis 80,00/*90,00 € |
Behandlung akuter Erkrankungen nach Zeitaufwand | 20,00/*22,50 € bis 80,00/*90,00 € |
Kurze telefonische Beratung (ca. 5 Min) | 10,00 € |
Ausführliche telefonische Beratung je nach Zeitaufwand | 20,00/*22,50 € bis 80,00/*90,00 € |
Zuschlag für Beratung außerhalb der Praxiszeiten | 20,00 € - 40,00 € |
* Preis außerhalb der Praxis in Heilbronn
Falls Sie Schwierigkeiten haben, die aufgezeigten Kosten der Behandlung zu tragen, sprechen Sie mich darauf an. Wir werden dann versuchen, eine Lösung für Sie zu finden.
Zurück zu Homöopathie |