Behandlungskosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Am Monatsende wird eine Rechnung erstellt.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind.
Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Auch den Mehraufwand bei einer Homöopathischen Erstanamnese erstatten einige Versicherungen nicht.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen.
Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Achten Sie darauf, dass bei einigen Versicherungen eine Wartezeit vorgegeben ist.
Abrechnung
Patientenbehandlungen werden nach Zeit abgerechnet:
Jede begonnenen 1/4 Std. kostet 20,00 €.
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